Die einfachen „KAB – Vergütungsregelungen“

Dr. Jens O. Bartram
Unsere Vergütung richtet sich grundsätzlich zunächst nach der internen Gehaltsstruktur unserer Mandanten.
Basis ist das Gehaltsbrutto, das eine festangestellte Führungskraft auf der vakanten Position gezahlt würde. Wir erlauben uns natürlich, dieses einmal nach den aktuellen Marktverhältnissen unter Berücksichtigung der Region, der Branche und der Unternehmensgröße zu prüfen.
Aus diesem Gehaltsbrutto ermitteln wir unser Honorar, womit Sie bitte mit folgenden Zuschlägen rechnen:
- Arbeitgeberanteile für Sozialversicherungskosten (pauschaliert)
- je nach Dauer der Beauftragung Urlaubsanssprüche und -regelungen
- ggf. ein Zuschlag für Reiseaufwand und Unterkunft
- ein fairer, pauschaler und branchenüblicher Zuschlag für weiterlaufenden Allgemeinkosten (wie z.B. IT, Fahrzeug, Buchhaltung)
- ein Zuschlag für „Flexibilitätskosten“ (Dauer der Beauftragung, Kurzfristigkeit der Vertragsbeendigungsfristen, Ausgleich für mögliche Leerzeiten und kommende Neuakquise für Folgemandat). Je länger die Inanspruchnahme, je höher die Auslastung und je planbarer der Einsatz, desto geringer der Zusschlag.
Unser Honorar kann auf Tages-, Wochen- oder Monatsbasis abgerechnet werden. Je längerfristiger der Auftragszeitraum und die Abrechnungsbasis, desto günstiger können wir Ihnen unsere Leistung anbieten.
Lassen Sie uns Loslegen
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